Für Gerichte
Familienpsychologische Gutachten
Familienpsychologische Gutachten im Auftrag von Familiengerichten.
Familienrechtliche Fragestellungen sind häufig komplex und haben weitreichende Auswirkungen auf das Leben der beteiligten Familien – insbesondere das Erleben und die Entwicklung von Kindern.
In vielen Verfahren am Familiengericht ist es daher hilfreich, psychologische Sachverständige einzubeziehen, um Auswirkungen familiärer Konflikte wissenschaftlich zu erfassen und mögliche Empfehlungen psychologisch fundiert zu betrachten.
In meiner Rolle als psychologische Sachverständige unterstütze ich das Gericht, ohne Partei für eine Seite zu ergreifen, und bin zugleich keine Mitarbeiterin des Gerichts.
In vielen Verfahren am Familiengericht ist es daher hilfreich, psychologische Sachverständige einzubeziehen, um Auswirkungen familiärer Konflikte wissenschaftlich zu erfassen und mögliche Empfehlungen psychologisch fundiert zu betrachten.
In meiner Rolle als psychologische Sachverständige unterstütze ich das Gericht, ohne Partei für eine Seite zu ergreifen, und bin zugleich keine Mitarbeiterin des Gerichts.
Die Rolle des familienpsychologischen Gutachtens
In meiner Arbeit lege ich großen Wert auf eine wissenschaftlich fundierte und zugleich lösungsorientierte Vorgehensweise, deren Qualität durch kontinuierliche Supervision, Intervision und Fortbildungen durch den Sachverständigenring in München gestützt wird.
Inhalt und Umfang meiner Arbeit ergeben sich aus der jeweiligen gerichtlichen Fragestellung (Beweisbeschluss), z. B. zu Aufenthaltsbestimmung, Sorge- und Umgangsregelungen, Unterstützungsbedarfen oder Aspekten elterlicher Erziehungsfähigkeit.
Das Gutachten ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage, die das Gericht im Zusammenhang mit weiteren Informationen des Verfahrens würdigt – die Entscheidung trifft das Gericht.
Inhalt und Umfang meiner Arbeit ergeben sich aus der jeweiligen gerichtlichen Fragestellung (Beweisbeschluss), z. B. zu Aufenthaltsbestimmung, Sorge- und Umgangsregelungen, Unterstützungsbedarfen oder Aspekten elterlicher Erziehungsfähigkeit.
Das Gutachten ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage, die das Gericht im Zusammenhang mit weiteren Informationen des Verfahrens würdigt – die Entscheidung trifft das Gericht.
